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Für ElternDeine Daten & Rechte

Deine Daten & deine Rechte

Du vertraust der Gruppe die Daten deines Kindes an. Hier steht offen, was damit passiert — und was nicht.

Welche Daten gespeichert werden

  • Stammdaten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontakt der Bezugspersonen
  • Vereinsdaten: Stufe, Mitgliedsnummer, Anwesenheit, Abzeichen und Laufbahn
  • Gesundheitshinweise: nur was für Aufsicht und Programm nötig ist — Allergien, Medikamente, Schwimmfähigkeit. Keine Sozialversicherungsnummer — die wird bewusst nicht erfasst.
  • Einwilligungen: wozu du wann zugestimmt hast
  • Beitragsdaten: Vorschreibungen und Zahlungen

Wer was sieht

  • Das Leitungsteam deiner Stufe sieht die Kinder seiner Stufe — bei Gesundheitsdaten nur Warnhinweise („Allergie vorhanden”), nicht das ganze Blatt.
  • Das vollständige Gesundheitsblatt sieht nur die Gruppenleitung.
  • Jeder Zugriff auf sensible Daten wird protokolliert.
  • Andere Eltern sehen nichts von deiner Familie — und du nichts von anderen.
  • Die Daten liegen im abgeschotteten Bereich eurer Gruppe; andere Pfadfindergruppen haben keinerlei Zugriff.

Was an den Verband gemeldet wird

Einmal jährlich meldet die Gruppe ihre Mitglieder an die Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs (Registrierung) — Stammdaten, Stufe, Mitgliedsnummer. Darüber besteht auch der Versicherungsschutz deines Kindes.

Deine Rechte

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO): Du kannst jederzeit einen vollständigen Bericht verlangen, welche Daten gespeichert sind.
  • Datenübertragung (Art. 20): Auf Wunsch bekommst du die Daten in maschinenlesbarer Form.
  • Berichtigung: Vieles korrigierst du selbst im Elternportal.
  • Widerruf von Einwilligungen: jederzeit, je Zweck.
  • Löschung (Art. 17): Beim Verlassen der Gruppe kannst du die Löschung verlangen. Finanzdaten muss der Verein aus steuerlichen Gründen sieben Jahre aufbewahren — sie werden dann aber pseudonymisiert, der Name deines Kindes verschwindet daraus.

Wende dich für all das einfach an die Gruppenleitung — die Abläufe sind vorbereitet, du brauchst kein Formular und keinen Anwalt.

Datenauskunft (Art. 15 DSGVO)

Ganz unten im Elternbereich steht „Datenschutz — welche Daten sind gespeichert?”.

  • Deine eigenen Daten kannst du sofort als Bericht ansehen oder als Datei herunterladen.
  • Für die Daten eines Kindes tippst du „Auskunft anfordern”. Die Gruppenleitung prüft den Bericht und gibt ihn frei; danach ist er 30 Tage im Elternbereich abrufbar, und du wirst per Postfach und E-Mail informiert.

So liest sich die Zeile beim Kind:

ZustandBedeutung
kein AntragKnopf „Auskunft anfordern”.
angefordertGrauer Hinweis mit Datum — wartet auf Freigabe.
freigegebenKnöpfe „Ansehen” und „Als Datei”, Hinweis „abrufbar bis …”.
nicht freigegebenHinweis mit Grund — bei der Gruppenleitung nachfragen; ein neuer Antrag ist möglich.
Für die Gruppenleitung

Unter Einstellungen › Datenschutz › Anträge zu Daten stehen die Auskunfts- und Löschanträge mit Art und Datum. Bei einer Auskunft: „Bericht ansehen”, auf Angaben über andere Personen prüfen (Art. 15 Abs. 4), dann „freigeben” oder mit Grund „ablehnen”. Frist: ein Monat ab Antrag.

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