Deine Daten & deine Rechte
Du vertraust der Gruppe die Daten deines Kindes an. Hier steht offen, was damit passiert — und was nicht.
Welche Daten gespeichert werden
- Stammdaten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontakt der Bezugspersonen
- Vereinsdaten: Stufe, Mitgliedsnummer, Anwesenheit, Abzeichen und Laufbahn
- Gesundheitshinweise: nur was für Aufsicht und Programm nötig ist — Allergien, Medikamente, Schwimmfähigkeit. Keine Sozialversicherungsnummer — die wird bewusst nicht erfasst.
- Einwilligungen: wozu du wann zugestimmt hast
- Beitragsdaten: Vorschreibungen und Zahlungen
Wer was sieht
- Das Leitungsteam deiner Stufe sieht die Kinder seiner Stufe — bei Gesundheitsdaten nur Warnhinweise („Allergie vorhanden”), nicht das ganze Blatt.
- Das vollständige Gesundheitsblatt sieht nur die Gruppenleitung.
- Jeder Zugriff auf sensible Daten wird protokolliert.
- Andere Eltern sehen nichts von deiner Familie — und du nichts von anderen.
- Die Daten liegen im abgeschotteten Bereich eurer Gruppe; andere Pfadfindergruppen haben keinerlei Zugriff.
Was an den Verband gemeldet wird
Einmal jährlich meldet die Gruppe ihre Mitglieder an die Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs (Registrierung) — Stammdaten, Stufe, Mitgliedsnummer. Darüber besteht auch der Versicherungsschutz deines Kindes.
Deine Rechte
- Auskunft (Art. 15 DSGVO): Du kannst jederzeit einen vollständigen Bericht verlangen, welche Daten gespeichert sind.
- Datenübertragung (Art. 20): Auf Wunsch bekommst du die Daten in maschinenlesbarer Form.
- Berichtigung: Vieles korrigierst du selbst im Elternportal.
- Widerruf von Einwilligungen: jederzeit, je Zweck.
- Löschung (Art. 17): Beim Verlassen der Gruppe kannst du die Löschung verlangen. Finanzdaten muss der Verein aus steuerlichen Gründen sieben Jahre aufbewahren — sie werden dann aber pseudonymisiert, der Name deines Kindes verschwindet daraus.
Wende dich für all das einfach an die Gruppenleitung — die Abläufe sind vorbereitet, du brauchst kein Formular und keinen Anwalt.
Datenauskunft (Art. 15 DSGVO)
Ganz unten im Elternbereich steht „Datenschutz — welche Daten sind gespeichert?”.
- Deine eigenen Daten kannst du sofort als Bericht ansehen oder als Datei herunterladen.
- Für die Daten eines Kindes tippst du „Auskunft anfordern”. Die Gruppenleitung prüft den Bericht und gibt ihn frei; danach ist er 30 Tage im Elternbereich abrufbar, und du wirst per Postfach und E-Mail informiert.
So liest sich die Zeile beim Kind:
| Zustand | Bedeutung |
|---|---|
| kein Antrag | Knopf „Auskunft anfordern”. |
| angefordert | Grauer Hinweis mit Datum — wartet auf Freigabe. |
| freigegeben | Knöpfe „Ansehen” und „Als Datei”, Hinweis „abrufbar bis …”. |
| nicht freigegeben | Hinweis mit Grund — bei der Gruppenleitung nachfragen; ein neuer Antrag ist möglich. |
Unter Einstellungen › Datenschutz › Anträge zu Daten stehen die Auskunfts- und Löschanträge mit Art und Datum. Bei einer Auskunft: „Bericht ansehen”, auf Angaben über andere Personen prüfen (Art. 15 Abs. 4), dann „freigeben” oder mit Grund „ablehnen”. Frist: ein Monat ab Antrag.