Austritt & Archiv
Austritt oder Pause eintragen
Personen › Person öffnen › VereinsstatusÜber den Vereinsstatus setzt du:
- ausgetreten — die Person kommt nicht mehr; das Austrittsdatum wird gesetzt.
- inaktiv — eine Pause; eine Wiederkehr bleibt möglich.
Beides wirkt sofort: Stufenzuordnung und Rudel enden heute, offene Anmeldungen werden storniert, die Person verschwindet aus Anwesenheit, „Länger nicht da” und der Stufenansicht. Der Verlauf (Mitgliedsnummer, Laufbahn, Beitrittsdatum) bleibt vollständig erhalten. Auch die Leitungsfunktion (Leitungsteam der Stufe) endet — samt dem daraus abgeleiteten Zugang. Ebenso enden die Vereinsämter (Funktionen wie Kassier*in oder Elternrat) — siehe Gremien & Funktionen.
Die unterschiedlichen Auswirkungen von Austritt und Pause und der Weg zurück sind ausführlich unter Sonderfälle: Abmelden, Pause, Aufhören beschrieben.
Warum die Daten bleiben
Ein Austritt ist keine Löschung. Ihr braucht die Daten weiter, um zu belegen, was war — und teilweise seid ihr dazu verpflichtet:
- Finanzunterlagen (Beiträge, Belege) müssen nach § 132 BAO sieben Jahre aufbewahrt werden.
- Die Vereinsgeschichte (wer war wann in welcher Stufe, welche Abzeichen) gehört zur Chronik.
Wiedereintritt
Kommt jemand zurück, wird kein neuer Datensatz angelegt. Du setzt den Vereinsstatus wieder auf Mitglied (aktiv) und ordnest die Stufe neu zu — die Person ist wieder aktiv, mit ihrer gesamten Geschichte und ihrer alten Mitgliedsnummer.
Archivierte Personen zurückholen
Manche Personen sind zusätzlich archiviert (z. B. Leiter*innen nach einer Pause oder ausgeblendete Alt-Datensätze). Sie tauchen in der Personenliste nur im Filter Inaktive auf, mit der Marke „archiviert“.
Personen › Filter „Inaktive“ › Person öffnen › Bearbeiten › Archivierung aufhebenDanach ist der Datensatz wieder ganz normal sichtbar und kann etwa im Leitungsteam einer Stufe zugeteilt werden. Der Schritt wird im Protokoll festgehalten. Nach DSGVO gelöschte (pseudonymisierte) Datensätze lassen sich nicht zurückholen.
Echte Löschung
Wenn eine Familie die vollständige Löschung nach DSGVO verlangt, ist das ein eigener, bewusster Ablauf — siehe Auskunft & Löschung. Er ist nur der Gruppenleitung möglich und lässt sich nicht rückgängig machen.